Hinweisgebende Personen leisten durch die Meldung von Rechtsverstößen und Missständen einen wichtigen Beitrag dazu, Fehlverhalten aufzudecken und negative Folgen dieses Fehlverhaltens vorzubeugen und abzustellen. HPP hat daher für hinweisgebende Personen die mit HPP in einem beruflichen Zusammenhang stehen, eine interne Meldestelle eingerichtet.
Diese Interne Meldestelle für Hinweisgeber:innen richtet sich an Personen, die beruflich mit HPP oder mit unseren Einsatzbetrieben in Verbindung stehen und Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben.
Wenn Sie Hinweise über schwere Missstände oder Regelverstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit haben.
Der Anwendungsbereich umfasst verschieden Bereiche, dazu zählen z.B.
Verstöße gegen:
Arbeitschutz, den Gesundheitsschutz,
Umweltschutz, das Mindestlohngesetz usw.
Bitte informieren Sie sich vor einer Meldung, ob ihre Meldung in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fällt.
Beachten Sie bitte, dass privates Fehlverhalten, das in keinem Zusammenhang zur beruflichen Tätigkeit steht, sowie bloße Mutmaßungen und Falschmeldungen nicht vom Hinweisgeberschutzgesetz gedeckt sind. Es sollten ausschließlich Sachverhalte gemeldet werden, die nach bestem Wissen richtig und vollständig sind.
Meldungen können via Meldeformular, per E-Mail, Telefon, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch abgegeben werden.
Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich, ist jedoch nicht zwingend. Die Angaben werden vertraulich behandelt und die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt natürlich Datenschutzkonform.
Beschreiben Sie den Sachverhalt nach bestem Wissen und Gewissen möglichst ausführlich und genau.
Sollten Sie Kenntnisse von Beweisen und/oder Unterlagen zur Sache haben, fügen Sie diese bitte der Meldung bei.
Nach Eingang der Meldung erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung.
Die interne Meldestelle leitet dann die Ermittlungen zu Ihrer Meldung ein.
Bei einer anonymen Meldung können wir keine Rückfragen zum Sachverhalt stellen und auch eine Unterrichtung über den Bearbeitungsstand ihrer Meldung ist leider nicht möglich.
Die interne Meldestelle ergreift ggf. angemessene Folgemaßnahmen.
Sie erhalten spätestens innerhalb von drei Monaten nach Eingangsbestätigung eine Rückmeldung.
Das Hinweisgeberschutzgesetz unterliegt den Regelungen und Vorgaben, die Hinweisgeber:inen Schutz gewährleisten, vor z.B. Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen, wie z.B.
Kündigung, Versagung einer Beförderung, Rufschädigung, Disziplinarmaßnahmen, Diskriminierung oder Mobbing.
Sofern Hinweisgeber:innen finanzielle Schäden durch solche Repressalien erlangen, haben sie ein Recht auf Entschädigung.
Es sollten Sie ausschließlich Sachverhalte gemeldet werden, die nach bestem Wissen und Gewissen richtig, genau und vollständig sind. Sämtliche Angaben könnten negative Folgen für Kolleg:innen und Dritte nach sich ziehen.
Arbeitnehmer:innen könnten im Fall von böswilligen Falschmeldungen, bloßen Mutmaßungen und der Denunzierung von Kolleg:innen aus eigenen niedrigen Beweggründen arbeitsrechtliche Maßnahmen drohen. Die hinweisgebende Person ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist.
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